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Volksabstimmung zu Stuttgart 21

Ausstiegskosten

Wahlzettel Volksabstimmung
Auf Landesebene hat 2011 eine Volksabstimmung zu S21 bzw. über ein Kündigungsgesetz zu S21 stattgefunden. Die Informationslage, die Prämissen, sowie Texte und Umstände waren für mich vor der Volksabstimmung zweifelhaft und sind es bis heute. Der Amtsinhaber, Herr Dr. Schuster, hielt die Volksabstimmung zwar für rechtlich unzulässig, erklärte aber gleichzeitig das Ergebnis für verbindlich. Darin sehe ich ein höchst widersprüchliches Verhalten. (mehr dazu)

Als Oberbürgermeister würde ich offene Sach- und Rechtsfragen zu S21 aufzuklären. Von den Befürwortern wird dem entgegengehalten, dass mit der Volksabstimmung doch alles entschieden sei. Diese Auffassung teile ich nicht, da eine Volksabstimmung nicht per se rechtsfreie Räume eröffnet. Nach meinem Rechtsverständnis können Volksabstimmungen offene Rechtsfragen nicht der Klärung entziehen und das Stadtoberhaupt nicht von seiner Aufklärungspflicht befreien. Wenn die Volksabstimmung unter falschen Annahmen stattfand (z.B. Leistungsfähigkeit von S21) dann muss die Möglichkeit einer Korrektur bestehen. In einer Demokratie müssen Irrtümer korrigierbar sein. Es wäre verheerend, wenn trotz geringerer Leistung S21 gebaut würde, nur weil eine Volksabstimmung stattgefunden hat.

Video: Die Volksabstimmung zu S21 ? Blankoscheck für ein Milliardengrab?